Grundlage: vfdb-Richtlinie 12/09-01
Der Brandschutzbeauftragte hat gemäß seiner Rechtsstellung die Geschäftsleitung in allen Fragen des Brandschutzes umfassend zu beraten und zu unterstützen.
HP BrandschutzConcept bietet Ihnen diese Stabs- funktionen in Ihrem Unternehmen als externe Dienstleistung an.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie jederzeit in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes auf eine ausgebildete Brandschutz-Fachkraft zurück greifen können, ohne Eigenaufwendungen an Arbeitszeit für Ausbildung und wiederkehrende Weiterbildung Ihres Personals.
Durch die qualifizierte Aus- und Weiterbildung bei der VdS Schadenverhütung GmbH, Köln, haben unsere Mitarbeiter eine national und europäisch anerkannste Qualifikation erworben, die sie zur Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter in Unternehmen berechtigen.
Die Rechtsgültigkeit der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragter wird durch eine vertragliche Vereinbarung geregelt.
Unsere Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter: